Aktuelles aus der Gemeinde
Wahlergebnis Nationalratswahl 2024
Nationalratswahl am 29. September 2024
Eltern- und Mutterberatung
In St. Pantaleon / Riedersbach findet ab September 2024 wieder jeden 2. Dienstag von 12:00 - 13:30 Uhr die Eltern- und Mutterberatung im EKIZ in Riedersbach statt. Hier sind alle Termine zu finden.
Waldbrandschutz-Verordnung 2024
Gebührenbremse
Vom Bund bzw. Land Oberösterreich wurde den Gemeinden ein einmaliger Zweckzuschuss zur Senkung der Benützungsgebühren für Wasser, Kanal oder Müll gewährt. Der Gemeinderat entschied einstimmig diesen Zuschuss (rd. 16 EUR pro hauptwohnsitzlich gemeldetem Einwohner) für den Bereich Müll zu verwenden. Alle Gemeindebürger (Hauptwohnsitz per Stichtag 1.6.) erhalten den Zuschuss automatisch als Gutschrift bei der Abrechnung der Abfallgrundgebühr für das 3. Quartal. Die Refundierung erfolgt über die Eigentümer, allenfalls Hausverwaltung.
Essen auf Rädern - Mahlzeit!
Als zusätzliches Versorgungsangebot, zu bestehenden Einkaufsmöglichkeiten und dem guten Angebot unserer Gastronomiebetriebe in der Gemeinde, gibt es nun für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, das Angebot „Essen auf Rädern“ zu nutzen. Dieses ergänzende Angebot steht allen Menschen in St. Pantaleon zur Verfügung. Vor allem aber wollte unsere Vizebürgermeisterin Nina Wolfgruber einen Mehrwert für all jene Menschen in unserer Gemeinde schaffen, die leider selbst nicht mehr mobil sind.
Ab sofort gibt es im gesamten Gemeindegebiet von St. Pantaleon die Möglichkeit, sich einmal wöchentlich tiefgekühlte Fertiggerichte in Portionspackungen nach Hause liefern zu lassen.
Nicht nur für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, sondern auch für Menschen jeder Altersgruppe, die beispielsweise nach einem Unfall oder Krankenhausaufenthalt nicht selbst mobil sind, kann dies eine Möglichkeit in der Versorgung darstellen.
Die Firma Mahlzeit bietet wöchentliche Tiefkühlboxen mit über 150 verschiedenen Gerichten an, die direkt nach Hause geliefert werden. Das Service umfasst seniorengerechte Tiefkühlmenüs, eine zuverlässige wöchentliche Lieferung sowie eine einfache Bestellmöglichkeit per Telefon unter 0732/773344 oder online unter www.mahlzeit.co.at.
Unter der Telefonnummer 0732/773344 der Firma Mahlzeit kann unverbindlich ein Menükatalog angefordert werden. Für weitere Informationen liegen auch Flyer im Gemeindeamt auf.
Es werden verschiedene Testmenüs angeboten und zudem gibt es spezielle Angebote für Schonkost, Diabetiker oder in Form von Breikost. Es bestehen keine Bindefristen und die Rohstoffe werden aus Österreich bezogen.
Je nach Situation und Anlass haben nun alle Gemeindebürgerinnen und Bürger die Chance, zwischen dem Besuch eines unserer Gastronomiebetriebe, einer Abholung des Essens von dort oder der Lieferung frei Haus zu wählen. Jederzeit, nach Bedarf und persönlichen Vorlieben. Mit diesem und ähnlichen Angeboten bzw. Initiativen werden wir weiterhin alles tun, um das Leben in unserer Gemeinde noch attraktiver zu gestalten.
Grundsteuer und Grundsteueraufrollung
Gemäß Grundsteuergesetz 1955 unterliegt der inländische Grundbesitz der Grundsteuer.
Zur Berechnung der Grundsteuer wird der vom Finanzamt mittels Einheitswertbescheid festgesetzte Grundsteuermessbetrag herangezogen. Der daraus errechnete Jahresbetrag wird (sofern er € 75,00 übersteigt) vierteljährlich vorgeschrieben.
Eine Aufrollung der Grundsteuer erfolgt bei einem Eigentümerwechsel, bei Neubauten/ Umbauten oder anderen Umständen, die eine Neubewertung des Grundbesitzes veranlassen und gilt ab dem Folgejahr des Eigentümerwechsels bzw. der Baufertigstellung. Diese Aufrollung ist allerdings nur aufgrund des neuen Einheitswertbescheides des Finanzamtes möglich.
Leider ist das zuständige Finanzamt mit diesen Neu-/Bewertungen zum Teil einige Jahre im Rückstand. Dies wurde von der Gemeinde bereits mehrmals urgiert.
Ein unbebautes Grundstück wird relativ gering bewertet, ein Gebäude jedoch erhöht den Grundsteuermessbetrag enorm. Somit ergibt sich bei verspätetem Einlangen des Einheitswertbescheides, welchen die Gemeinde erst erhält, sobald auch der Eigentümer verständigt wurde, oftmals ein hoher Betrag an Grundsteuer-Nachforderung. Das ist verständlicherweise sehr unangenehm.
Sollten Sie ein Grundstück erworben oder einen Neubau errichtet haben, diesen bereits länger besitzen bzw. bewohnen und sollte noch keine Grundsteuerzahlung auf der Gemeindevorschreibung ersichtlich sein, bedenken Sie bitte, dass dieser Betrag noch ausständig ist.
Für Fragen und Auskünfte zur Grundsteuer stehen wir Ihnen im Gemeindeamt gerne zur Verfügung.
Sollten Sie Auskünfte zur Bewertung Ihres Grundbesitzes oder Fragen zum Einheitswertbescheid haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Österreich unter Tel.: 050 233 233.
Beihilfen zum Schulstart
Hier finden Sie Beihilfen für den Schulstart bzw. Finanzielle Unterstützung im Schuljahr.
Schulstartbonus der Arbeiterkammer https://ooe.arbeiterkammer.at/schulbonus
Förderungen zum Schulstart https://www.familienkarte.at/de/foerderungen/foerderungen-fuer-die-schule/unterstuetzungen.html
Klimaticket
Stellenausschreibungen
Volksbegehren - Unterstützungserklärungen
Hier finden Sie die vom BMI registrierten Volksbegehren, für die Sie Unterstützungserklärungen abgeben können. http://www.bmi.gv.at/411/
Jugendunterstützungen
Es ist eine Zuzahlung für das OÖVV Schüler- und Lehrlings Ticket (gilt im Bundesland Ober-österreich) und die SUPER s‘COOL-CARD (gilt im Bundesland Salzburg) geplant. Bitte gebt uns bekannt, wer daran Interesse hat. Beschreibungen zu diesen Aktionen findet ihr unter www.ooevv.at und unter https://salzburg-verkehr.at.
Zurückschneiden von Sträuchern
Immer wieder wird die Gemeinde auf überhängende Äste und Sträucher an Straßen aufmerksam gemacht und gleichzeitig ersucht, die Eigentümer der Bäume und Sträucher zum Ausästen und Zurückschneiden aufzufordern.
Vor allem im Waldbereich ist das Überhängen der Äste und Sträucher zu beobachten. Ein Durchkommen für die Müllabfuhr, den Kindergarten- und Schulbus ist nur sehr erschwert möglich. Dieser Zustand ist im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nicht zu akzeptieren und es wird daher seitens der Gemeinde ersucht, dass die Eigentümer der Bäume und Sträucher diese stark zurückschneiden bzw. ausästen.
Abstandbestimmungen, geregelt im § 19 OÖ Straßengesetz 1991:
Einzelne Bäume, Baumreihen und Sträucher dürfen neben öffentlichen Straßen im Ortsgebiet nur in einem Abstand von einem Meter, außerhalb des Ortsgebietes nur in einem Abstand von drei Metern zum Straßenrand gepflanzt werden. Eine Unterschreitung dieser Abstände ist mit Zustimmung der Straßenverwaltung zulässig, wenn dadurch die gefahrlose Benutzbarkeit der Straße nicht beeinträchtigt wird. Die Behörde kann mit Bescheid über Antrag der Straßenverwaltung dem Eigentümer die Beseitigung, von entgegen dieser Vorschrift vorgenommener Neupflanzung, auftragen.
Entfernen oder Ausästen von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Interesse der Verkehrssicherheit, geregelt im § 91 STVO: Die Behörde hat die Grundeigentümer aufzufordern, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, oder welche die Benutzbarkeit der Straße einschließlich der auf oder über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr dienenden Anlagen, beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen.
Hinsichtlich Sichtbehinderung durch Maisfelder dürfen wir auf folgendes hinweisen.
Die Tatsache, dass Feldfrüchte (Maispflanzen) schneller wachsen als Hecken und Sträucher und nicht jedes Jahr die gleichen Feldfrüchte auf einem Feld angebaut werden, ändert nichts daran, dass sie dann, wenn sie angebaut wurden und eine bestimmte, die Sicht beeinträchtigende Höhe erreicht haben, mit Hecken und Sträuchern vergleichbar sind und daher unter die Bestimmung des § 91 Abs. 1 StVO fallen. Wir ersuchen daher, Maisfelder so zu gestalten, dass sich dabei – insbesondere im Kreuzungsbereich – keine Sichtbehinderung ergibt.
Es werden die Grundeigentümer nochmals ersucht, die Bestimmungen der StVO einzuhalten. Sollte dies nicht erfolgen, wird die Gemeinde auf Kosten der Grundeigentümer eine Firma mit dieser Arbeit beauftragen.
Kompostieranlagen
Strauchschnitt, Biomüll, Obst- und Gemüseabfälle, Schnittblumen...
können bei folgenden Kompostieranlagen abgegeben werden.
Öffnungszeiten Firma Neuhauser in Hollersbach
MO - SA: 09.00 - 19.00 Uhr
Öffnungszeiten RHV Pladenbach in St. Georgen
Mittwoch: 16.00 - 18.00 Uhr
Samstag: 09.00 - 11.30 Uhr