Ich erwarte oder habe ein Kind Was muss bei einer Schwangerschaft beachtet werden? Wie bereite ich mich auf die Geburt vor? Um welche Dokumente muss ich mich für mein Kind kümmern?
Wichtige Informationen für werdende Eltern
Relevante Services für die Geburt eines Kindes
Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Familie und Kinder
Die Checkliste "Beruf und Finanzielles vor der Geburt eines Kindes" gibt einen Überblick darüber, was Sie beachten sollten:
- Mitteilung an die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber über die Schwangerschaft
- Wochengeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen
- Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen in der Schwangerschaft
Es muss außerdem ein Krankenhaus für die Geburt gefunden werden.
Mehr Info zu Checkliste Beruf und Finanzielles vor der Geburt eines Kindes
Für das Kind sind zu beantragen:
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Staatsbürgerschaft
- Unter Umständen Reisepass und/oder Personalausweis
Über den Digitalen Babypoint können beispielsweise die Geburtsurkunde, der Staatsbürgerschaftsausweis oder die Meldebestätigung elektronisch beantragt werden.
Mehr Info zu Behördenwege bei der Geburt eines Kindes
Es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungen sowohl während der Schwangerschaft als auch danach:
- Vor der Geburt das Wochengeld
- Ab der Geburt die Familienbeihilfe
- Kinderbetreuungsgeld
- Steuerliche Begünstigungen in Form von Absetz- und Freibeträgen für Familien (z.B. Kinderfreibetrag, Familienbonus Plus)
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Die Höhe der Familienbeihilfe hängt vom Alter des Kindes ab. Für das Kalenderjahr 2024 beträgt die Familienbeihilfe pro Kind und Monat:
- Ab der Geburt: 132,30 Euro
- Ab 3 Jahren: 141,50 Euro
- Ab 10 Jahren: 164,20 Euro
- Ab 19 Jahren: 191,60 Euro
Durch die Geschwisterstaffelung erhöht sich der monatliche Gesamtbetrag der Familienbeihilfe für jedes Kind. Eltern mit drei oder mehr Kindern können den Mehrkindzuschlag erhalten.
Die Auszahlung der Familienbeihilfe erfolgt monatlich frühestens am Sechsten des Monats. Verschiebungen können sich durch Samstage, Sonn- und Feiertage ergeben.
Mehr Info zu Höhe der Familienbeihilfe
Ja, auch für Eltern von Studierenden kann die Familienbeihilfe gewährt werden. Das ist grundsätzlich bis zum 24. Lebensjahr des Kindes möglich.
Für die Weitergewährung der Familienbeihilfe nach dem 18. Geburtstag des Kindes müssen die Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Die Vorlage von Leistungsnachweisen muss beim Finanzamt Österreich erfolgen.
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- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt