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Auskunft über den Haftpflichtversicherer

Allgemeine Informationen

Wer durch ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug geschädigt worden ist, kann online die Adresse der haftenden Versicherungsgesellschaft dieses Kfz abrufen:

Register über die Haftpflichtversicherung der in Österreich zugelassenen Fahrzeuge (→ VVO)

Bei nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen werden Name und Anschrift der Halterin/des Halters angegeben.

Zuständige Stelle

Der → Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs

Zusätzliche Informationen

Innerhalb der EU gilt freies Wahlrecht bei Kraftfahrzeugversicherungen (→ EK). D.h. man kann sein Kfz grundsätzlich in jedem EU-Mitgliedstaat bei zugelassenen Versicherungsunternehmen versichern lassen. Dasselbe gilt auch für etwaige Zusatzversicherungen wie Diebstahl- oder Feuerversicherungen.

Rechtsgrundlagen

§ 31a Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen